Erstberatung:
Brauchst Du als Privatperson juristischen Rat oder eine Auskunft? Dann sind die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt. Die Gebühren dürfen nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, insgesamt also nicht mehr als 226,10 Euro (§ 34 RVG).
Gutachten:
Möchtest Du von mir ein Gutachten zur Einschätzung Deiner Rechtslage? Dann liegen die Gebühren dafür bei mindestens 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Je nach Komplexität des Falls und Umfang des Gutachtens kann der Preis durch eine Gebührenvereinbarung höher ausfallen.
Transparenz und Kostenvoranschlag:
In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Deinen Fall und die möglichen rechtlichen Schritte. Natürlich bekommst Du von mir vorab einen Kostenvoranschlag, damit Du die Kosten für die Rechtsberatung einschätzen kannst.