Erstberatung:
Benötigen Sie als Privatperson juristischen Rat oder eine Auskunft? Dann sind die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt. Die Gebühren dürfen nicht höher als 190 Euro zuz üglich Mehrwertsteuer sein, insgesamt also nicht mehr als 226,10 Euro (§ 34 RVG).
Gutachten:
Möchten Sie von mir ein Gutachten zur Einschätzung Ihrer Rechtslage erhalten? Dann liegen die Gebühren dafür bei mindestens 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Je nach Komplexität des Falls und Umfang des Gutachtens kann der Preis durch eine Gebührenvereinbarung höher ausfallen.
Transparenz und Kostenvoranschlag:
In der Erstberatung besprechen wir gemeinsam Ihren Fall und die möglichen rechtlichen Schritte. Natürlich erhalten Sie von mir vorab einen Kostenvoranschlag, damit Sie die Kosten für die Rechtsberatung einschätzen können.